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Niedmers: Finanzsenator muss Hafenfirmen vor überzogener Steuerlast schützen

20.05.2016

Laut Medienberichten droht einem Großteil der im Hafen ansässigen Betriebe eine exorbitante Steuererhöhung von bis zu 100 Prozent. Hintergrund ist eine neue Berechnungsgrundlage des Finanzamtes, aus der sich eine dramatische Erhöhung der Grundsteuer speziell bei den Hafenunternehmen ergibt. Die zuständige Finanzbehörde begründet die erhöhte Steuerlast mit einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 1992.

Dazu erklärt Ralf Niedmers, hafenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Dass den Hafenunternehmen unserer Stadt ausgerechnet in Zeiten sinkender Containerumschläge und einer zum Teil existenzbedrohenden Hafenkrise eine zusätzliche Steuerlast in Millionenhöhe auferlegt werden soll, ist finanz- und wirtschaftspolitisch abenteuerlich. Diesen hafenfeindlichen Akt im Nachhinein mit einem Urteil zu rechtfertigen, dass 24 Jahre zurück liegt, ist fadenscheinig und in hohem Maße unglaubwürdig. Anstatt die Hafenbetriebe in dieser schwierigen Zeit zu entlasten, reiht sich eine wirtschaftsfeindliche Hiobsbotschaft an die nächste. Finanzsenator Tschentscher muss sich unverzüglich der Problematik annehmen, die Hafenunternehmen vor dieser überzogenen Steuererhöhung schützen und für eine verträgliche Lösung mit Augenmaß sorgen.“

Ralf Niedmers

Ralf Niedmers
Fachsprecher Sport

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