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Justizsenator Steffen versucht auf dem Rücken der Polizei von eigenem Versagen abzulenken

28.12.2016

Nachdem es aufgrund der Weigerung ausgerechnet des Justizsenators, der eigentlich Garant für Rechtsstaatlichkeit und Strafverfolgung sein sollte, in Hamburg nicht möglich war, umgehend nach der Anfrage des Generalbundesanwaltes auch via Facebook nach dem tunesischen Terroristen und 12-fach Mörder Anis Amri zu fahnden, soll das nun zukünftig auch in Hamburg anders werden.\r\nHierzu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Versuch des grünen Justizsenators, die Hamburger Polizei als zu blöd hinzustellen, ist unwürdig und hat nichts mit den Tatsachen zu tun. Die Geduld der Bürger, der Polizei und unsere Geduld sind mit diesem Justizsenator, der sich zum Sicherheitsrisiko für Hamburg entwickelt, am Ende. Seine Behörde hatte noch letzte Woche erklärt, dass sie eine Ausnahmegenehmigung zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem tunesischen Terroristen erteilt habe. Die heutige Aussage, dass die Polizei diese Fahndung in eigener Zuständigkeit hätte vornehmen können und nicht bei der Justizbehörde hätte anfragen müssen, ist also eine Schutzbehauptung und steht in Widerspruch zum eigenen Handeln. Fakt ist, der grüne Justizsenator hat in Hamburg die Umsetzung der in 14 anderen Bundesländern bereits erfolgten Fahndungs-Verordnung des Bundes verhindert. Er tut dies im übrigen auch weiterhin. Fakt ist außerdem, dass die Polizei sich rechtskonform verhielt, denn die Justizbehörde Hamburg hatte Facebook-Fahndungen in Hamburg bisher abgelehnt. Wenn die Justizbehörde von ihrem Verbot nun abrücken will, dann muss sie es tun, nicht die Polizei. Dass der grüne Skandal-Senator erneut gezwungen werden muss, sogar Selbstverständlichkeiten umzusetzen, ist eine Schande. Die nunmehr behauptete Anweisung gegenüber dem Hamburgischen Generalstaatsanwalt, eine einstweilige Regelung herbeizuführen, ist Heldentum nach Landeschluss. Sie hätte längst vorliegen müssen. Der Justizsenator wollte sie aber nicht.“ 

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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