Krawalle am 1. Mai, Ausschreitungen bei Fußballspielen, gewalttätige Auseinandersetzungen mit Demonstranten oder in Flüchtlingsheimen - immer wieder werden vor allem Polizeibeamte im Rahmen ihrer Einsätze verletzt. Wenn sie Opfer von Körperverletzungen werden, stehen ihnen Schmerzensgeldansprüche gegen den jeweiligen Täter zu. Aber viele dieser zivilrechtlichen Ansprüche lassen sich in der Praxis nicht realisieren, da die Täter mittellos sind und so die Opfer trotz entsprechender Verurteilung nicht entschädigen können.
Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktionen unseren Vorstoß aufgegriffen haben und sich dafür aussprechen, dass Hamburgs Einsatzkräfte, die tagtäglich ihr Leben für uns riskieren, auch entschädigt werden, wenn sie Opfer von Gewaltangriffen werden. Opposition wirkt. Allerdings wünschen wir uns, dass eine solche Regelung nicht nur für Opfer von mittellosen Tätern gefunden wird, sondern auch für Beamte, die im Dienst durch Täter verletzt werden, die nicht ermittelt werden können.“