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Weigerung des Justizsenators zur Facebook-Fahndung nach tunesischem Terroristen und 12-fach Mörder – CDU und FDP beantragen Sondersitzung des Justizausschusses

30.12.2016

Nachdem die Justizbehörde zunächst erklärt hatte, der Fahndung nach dem flüchtigen Terroristen Anis Amri via Facebook erst mit zeitlicher Verzögerung durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zugestimmt zu haben, erklärte Justizsenator Steffen nunmehr, dass eine Ausnahmegenehmigung seiner Behörde nicht erforderlich gewesen sei. Diese Aussage steht nicht nur im Widerspruch zur früheren Erklärung, sondern auch zur Sachverhaltsdarstellung der Polizei. Generell sperrt sich der Justizsenator gegen die Umsetzung der Fahndungs-Verordnung des Bundes, die darauf abzielt, öffentliche Fahndungen nach Straftätern zu erleichtern. Zur Aufklärung des Sachverhalts haben die Fraktionen von CDU und FDP eine Sondersitzung des Justizausschusses am 5./6. Januar beantragt.\r\nHierzu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Ein Justizsenator, dessen Sorge um die Persönlichkeitsrechte mutmaßlicher Terroristen schwerer wiegt als der schnelle Fahndungserfolg unserer Sicherheitsbehörden, ist eine schwere Hypothek für die Sicherheit der Bürger in Hamburg. Offensichtlich war der Druck auf den grünen Senator inzwischen so hoch, dass er nun eine Rolle rückwärts machte. Damit stehen widersprüchliche Darstellungen im Raum, die dringend der Aufklärung bedürfen. Wir wollen mit der Sondersitzung des Justizausschusses Licht ins Dunkel bringen und unzweifelhaft klären, wer in dieser hoch sensiblen Frage die Unwahrheit gesagt hat und wie wir zukünftig sicherstellen, dass unsere Strafverfolgungsbehörden umfassend handlungsfähig sind.“\r\nHierzu erklärt Anna von Treuenfels-Frowein, stellvertretende Vorsitzende und justizpolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion: "Die Blockade der Hamburger Facebook-Öffentlichkeitsfahndung im Fall Amri durch Justizsenator Steffen entwickelt sich zum Skandal und der Senator verwickelt sich in immer mehr Widersprüche: Erst habe er nach langem Zögern einer Ausnahmeregelung der Facebook-Fahndung durch die Polizei zugestimmt. Jetzt behauptet er, er sei gar nicht zuständig gewesen und die Ermittlungsbehörden hätten von Anfang an diese Fahndung einleiten können. Nur eine dieser Behauptungen kann stimmen. Auf diesem Wege nun die Verantwortung der Polizei zuschieben zu wollen, zeigt welch Geistes Kind Steffen ist.  \r\nWir verlangen deshalb die umfassende Klärung dieses unglaublichen Vorfalls in einer Sondersitzung des Justizausschusses. Wenn es sich bewahrheiten sollte, dass der Berliner Attentäter Amri von Berlin über Amsterdam nach Mailand floh, dann hat er möglichweise den Großraum Hamburg passiert. Eine frühere Facebook-Fahndung durch Hamburgs Polizei hätte zu seiner Ergreifung beitragen können. Justizsenator Steffen hat dies verhindert und so die Gefahr verstärkt, die von Amri ausging, anstatt sie zu minimieren. Dass ein Justizsenator derart gegen seinen Amtsauftrag verstösst, ist völlig inakzeptabel und darf sich keinesfalls wiederholen. Dieser Senator ist schon lange nicht mehr tragbar und gefährdet die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger - mittlerweile über Hamburgs Grenzen hinaus."

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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