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Seelmaecker: Erweiterte Vermögensabschöpfung ist scharfes Schwert bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität

27.03.2017

Der Deutsche Bundestag beschloss in der vergangenen Woche das Gesetz zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Dadurch erhält der Staat nunmehr bessere Möglichkeiten, finanzielle Gewinne aus Straftaten einziehen zu können. Vermögen, die keiner konkreten Straftat zuzuordnen sind, aber offenkundig aus kriminellen Aktivitäten stammen, können nun auch nach richterlichem Beschluss eingezogen werden. Ebenso kann der Staat kriminell erworbenes Vermögen auch nachträglich zurückholen, zum Beispiel auch von den Erben des Täters.

Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Verbrechen lohnt sich nicht. Deshalb ist die Vermögensabschöpfung wichtig und ein scharfes Schwert beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Das Risiko für die Täter, kriminell erworbenes Vermögen verlieren zu können, macht das kriminelle Geschäftsmodell deutlich unattraktiver. Für Hamburg ist diese Verschärfung der Gesetzgebung von besonderer Bedeutung. Mit 13.384 erfassten Straftaten auf 100.000 Einwohner im vergangenen Jahr liegt Hamburg weit über dem Bundesdurchschnitt und als Großstadt ist die Anziehungskraft für Kriminelle, die die Anonymität suchen, besonders groß. Es ist gut, dass sich die CDU im Bund mit ihrer Forderung durchsetzen konnte und auch Gewinne aus Menschenhandel und Zuhälterei zukünftig einfacher abgeschöpft werden können. In Hamburg müssen wir nun die Staatsanwaltschaft weiter stärken, damit diese das auch umsetzen kann.“

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

Wilhoop 5
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