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Gladiator: Waffenverbotszonen beibehalten

23.03.2016

Mit Ablauf des 30. Juni 2016 tritt die gesetzliche Möglichkeit außer Kraft, in bestimmten besonders gefährdeten Gebieten Hamburgs, wie beispielsweise der Reeperbahn und dem Hansaplatz, Waffenverbotszonen einzurichten. Damit droht die Gewalt an diesen Orten wieder zuzunehmen. Die CDU fordert SPD und Grüne deshalb auf, im Sinne der Sicherheit der Hamburger dafür zu sorgen, dass auch zukünftig in gefährdeten Bereichen Waffen verboten bleiben und die Polizei besondere Rechte bekommt, diese Verbote auch durchzusetzen.

Dazu erklärt Dennis Gladiator, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Waffenverbotszonen am Hansaplatz und auf der Reeperbahn haben sich bewährt. Die Polizei kann in diesen Zonen aufgrund des Verbots leichter Durchsuchungen durchführen, um Waffen und gefährliche Gegenstände sicherzustellen. So konnten seit Mitte 2012 auf der Reeperbahn 182 Waffen und 386 gefährliche Gegenstände sichergestellt werden, an die die Polizei sonst nicht herangekommen wäre. An einem Ort wie der Reeperbahn, wo Konflikte leider an der Tagesordnung sind, ist es die Pflicht des Staates, schwere Gewalttaten zu verhindern. Dafür müssen der Polizei die nötigen Kompetenzen eingeräumt werden, die zur Verteidigung der Rechtsordnung notwendig sind. Auch von den Anwohnern und Besuchern der Reeperbahn wird die erhöhte Kontrolldichte ausdrücklich begrüßt. Eine Verlängerung der Waffenverbotszonen um mindestens vier weitere Jahre ist deshalb unbedingt notwendig.“

Hintergrund:
§ 4 Absatz 2 Satz 2 PolDVG erlaubt seit Mai 2012 die Einrichtung von Waffenverbotszonen: In diesen Zonen sind polizeiliche Durchsuchungen zum Auffinden von Waffen und gefährlichen Gegenständen unter wesentlich weniger strengen Voraussetzungen möglich als nach dem SOG oder der StPO. Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 PolDVG dürfen Waffenverbotszonen nur bis zum 30. Juni 2016 errichtet werden.

Dennis Gladiator

Dennis Gladiator
Parlamentarischer Geschäftsführer
Fachsprecher Inneres, Verfassungsschutz und Antisemitismus

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