Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die 800-Quadratmeter-Grenze für die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften für rechtmäßig erklärt. Dabei hat das Oberverwaltungsgericht der Stadt einen weiten Entscheidungsspielraum zugebilligt.
Dazu erklärt Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Die Stadt ist jetzt gefragt. Der Infektionsschutz hat auch weiterhin oberste Priorität. Aber auch die anderen Grundrechte wie die Berufs- und Gewerbefreiheit sind ein hohes Gut. Die Wirtschaft schafft Einkommen und damit Sicherheit und Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Daher muss das Prinzip „Flatten the Curve“ auch für die Wirtschaft gelten: Der Absturz muss aufgehalten werden. Denn es ist nicht mehr zu übersehen: Jedes dritte Unternehmen in Hamburg hat Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitslosigkeit in Hamburg ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 16,5% gestiegen. Vielen Unternehmen bleibt bis zur Insolvenz nur noch wenig Zeit.
Wir müssen in der Stadt die Diskussion fortsetzen, wie - nach der ersten Phase des Pandemieverlaufs - die Wirtschaft weiter geöffnet werden kann. Die Frage lautet: Wie kann in verantwortlichen Schritten alles das zugelassen werden, was unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes möglich ist. Dabei geht es im Bereich der Wirtschaft nicht um starre Grenzen, sondern um geeignete Auflagen und Rahmenbedingungen für Betriebe, Mitarbeiter und Kunden. Damit der Gesundheitsschutz durch eine abgewogene Lösung weiter sichergestellt wird und der Absturz der Wirtschaft gestoppt werden kann.“