Das Verwaltungsgericht Hamburg hat gestern die Begrenzung der Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter in einem Eilverfahren für unrechtmäßig erklärt. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) wird voraussichtlich am Donnerstag kommender Woche über die Beschwerde des Senats gegen diese Entscheidung urteilen. Dazu erklärt Prof. Dr. Götz Wiese, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Es ist richtig, Lockerungen schrittweise und mit Bedacht vorzunehmen. Die Gesundheit der Menschen muss auch weiterhin maßgeblich sein. Klar ist aber auch, dass eine Öffnung von Geschäften fair für alle sein muss und auch größere Geschäfte berechtigte Existenzsorgen haben. Auch müssen die Kriterien – was öffnen wir jetzt, was öffnen wir später – am Infektionsschutz ausgerichtet sein. Sollte das Oberverwaltungsgericht das Urteil bestätigen, werden auch Geschäfte mit über 800 Quadratmetern öffnen, Abstandsregelungen umsetzen und den Gesundheitsschutz einhalten. Wenn ich mir ansehe, wie vorbildlich und innovativ die Bau- und Supermärkte die Hygienevorschriften umsetzen, bin ich überzeugt, dass dies der Einzelhandel ebenso vermag, unabhängig von der Größe des Geschäfts. Auch zeigen doch Kundinnen und Kunden, wie durch Abstandhalten, Rücksichtnahme und Höflichkeit das wirtschaftliche Leben aufrechterhalten und schrittweise wieder aktiviert werden kann. Der Einzelhandel war jetzt über einen Monat geschlossen und hat die Zeit genutzt, mittel- und langfristige Schutzkonzepte vorzubereiten und zu erproben. Am Ende kommt es auf jeden Einzelnen von uns an. Wir alle haben es durch hohe Disziplin und Einhaltung der Regeln wie der ab Montag geltenden Maskenpflicht in der Hand, dass vorsichtige Öffnungsmaßnahmen auch funktionieren und ein Leben mit dem Virus möglich bleibt.“
Wiese: Abstandhalten kann auch bei mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche funktionieren
23.04.2020
Prof. Dr. Götz Wiese
Fachsprecher Wirtschaft, Innovation und Digitalisierung; Medien
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