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Westenberger: Deutschland braucht Beschleunigung der Planungsprozesse bei Infrastrukturmaßnahmen

09.06.2016

Heute wurden die Beschlüsse der in Hamburg tagende Wirtschaftsministerkonferenz vorgestellt. Neben den Schwerpunkten Luftverkehrsstandort Deutschland und der Digitalen Strategie 2025 standen auch die Folgen eines Gerichtsurteils des EuGH für den Infrastrukturausbau in Deutschland auf der Tagesordnung

Dazu erklärt Michael Westenberger, Fachsprecher für Europa und die Metropolregion der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Alle Bürger und Unternehmen haben das Recht sich während der sog. Auslegefristen zu Infrastrukturvorhaben in der Stadt mit Einwendungen und Anregungen an dem jeweiligen Planverfahren zu beteiligen. Im Umweltrecht haben alle Verbände zu jeder Zeit des Planverfahrens das Recht Ihre Positionen einzubringen, auch dann wenn für alle anderen Bürger und Unternehmen deren Rechtsausübungen längst verfristet sind. Damit ist in das Deutsche Planungsrecht eine Unwucht zu Gunsten von Umweltlobbys eingezogen. Das geht häufig zu Lasten der Allgemeinheit und der Schaffung von Arbeitsplätzen gerade auch von Neuansiedlungen von Unternehmen und Betrieben. Die CDU begrüßt den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz deshalb ausdrücklich.“