Um mehr als 32 Prozent hat der Senat von 2015 bis 2018 die Gebühren für die staatlichen Brandsicherheitswachen erhöht. Diese müssen bei allen Veranstaltungen mit einer Veranstaltungsfläche von mehr als 200 Quadratmetern eingesetzt werden, dadurch sind davon fast alle Kulturveranstalter betroffen. Die CDU beantragt nun in der kommenden Bürgerschaftssitzung die Verordnung über den Bau und Betrieb der Versammlungsstätten in Hamburg so zu ändern, dass die staatlichen und privaten Kulturinstitutionen und Veranstalter auch auf private Anbieter von Brandsicherheitswachen zurückgreifen können, um so einen Preiswettbewerb zu ermöglichen. Die massive Kostensteigerung durch den rot-grünen Senat hatte Dietrich Wersich bereits mit seiner Anfrage im letzten Jahr aufgedeckt.
Dazu erklärt Dietrich Wersich, kulturpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Seit April 2015 hat der rot-grüne Senat die Kosten für Brandsicherheitswachen der Feuerwehr um satte 32 Prozent von 46,50 Euro pro Stunde im April 2015 auf 61,25 Euro pro Stunde im Januar 2018 angehoben. Mit dieser unglaublichen Erhöhung der Kosten ist Hamburg für staatliche und private Kulturinstitutionen zum Kostentreiber geworden. Mit 200-300 Euro pro Aufführung ist der Feuerwehrmann gerade in vielen kleineren oder privaten Kulturbetrieben mittlerweile der teuerste Mitarbeiter am Abend. Aber auch für viele andere Veranstalter ist das nicht tragbar. Wir kritisieren besonders, dass diese Kostensteigerung nicht über höhere Zuwendungen aus dem Kulturhaushalt kompensiert wurde, genauso wenig haben die Veranstalter eine Wahl, denn Hamburg hat ein gesetzliches Monopol der Brandsicherheitswachen für die Hamburger Feuerwehr geschaffen. In anderen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen ist es erlaubt, auch auf private Dienstleister zurückzugreifen. Damit besteht ein kostensparender Wettbewerb und das wollen wir für Hamburg auch.“