Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ für unzulässig erklärt. Dazu André Trepoll, verfassungspolitischer Sprecher und Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Nachdem bereits 2016 das Volksbegehren ‚Rettet den Volksentscheid‘ für verfassungswidrig erklärt wurde, urteilt das Hamburgische Verfassungsgericht heute, dass das Volksbegehren ‚Gegen den Pflegenotstand‘ unzulässig ist. Dies ist eine gute Nachricht, denn durch dieses Grundsatzurteil wird die parlamentarische Demokratie gestärkt und der Volksgesetzgebung klare Grenzen aufgezeigt. Auch wenn man vielleicht Sympathien für manche Absichten dieser Initiative hat, ist der föderale Aufbau unseres Staates wichtig für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Das ‚Sofortprogramm Pflege‘ von Bundesgesundheitsminister Spahn muss nun von Rot-Grün zügig in Hamburg umgesetzt werden.“
Trepoll: Volksinitiative Pflegenotstand – Urteil stärkt das Parlament
07.05.2019
André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission
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