Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute erwartungsgemäß festgestellt, dass die im Dezember 2013 in die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommene Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen verfassungskonform ist. Die CDU-Fraktion teilt diese Auffassung.
Dazu erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Dies ist ein guter Tag für die Hamburger Bezirke. Die Drei-Prozent-Hürde bewahrt die Bezirksversammlungen vor einer weiteren Zersplitterung und sichert damit ihre Funktionsfähigkeit. Das ist auch eine gute Nachricht für alle Bürger, die in Ihren Stadtteilen unmittelbar von der Leistungsfähigkeit ihrer kommunalen Entscheidungsgremien profitieren. Durch die Drei-Prozent-Hürde ist darüber hinaus garantiert, dass das Ergebnisse der Verhältniswahl sich in der Zusammensetzung der Bezirksversammlung widerspiegeln. Nicht umsonst hat sich die CDU in der letzten Wahlperiode für die Einführung dieser Hürde eingesetzt.“