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Trepoll: Rot-Grün muss jetzt Verantwortung übernehmen – Betreuungsgeld für Hamburg

21.07.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung das Betreuungsgeld für nicht verfassungskonform erklärt. Der Hamburger Senat hatte über einen Normenkontrollantrag gegen das vom Bund finanzierte Betreuungsgeld geklagt. Bei der Entscheidung ging es nicht um die Zulässigkeit der Maßnahme als solche, sondern einzig um die Zuständigkeit des Bundes. Die Länder können nach dem heutigen Urteil, nach der Übergangsfrist, ein Landesbetreuungsgeld erlassen, müssen dieses dann aber auch aus der Landeskasse bezahlen.

Dazu erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Olaf Scholz hat das Klagerecht der Freien und Hansestadt Hamburg dafür missbraucht, seinen Genossen auf Bundesebene einen Gefallen zu tun. Den Preis dafür zahlen nun die tausenden Hamburger Eltern, denen das Geld zukünftig am Ende des Monats fehlen wird. Entgegen aller Behauptungen von SPD und Grünen hat sich das Betreuungsgeld wachsender Beliebtheit erfreut. Die Anzahl der Leistungsbezieher ist allein in Hamburg im letzten Jahr mit über 15% rasant angestiegen. Die vorsätzliche Verunglimpfung aller Eltern, die sich dafür entschieden haben, ihr Kind zu Hause zu betreuen, haben wir immer abgelehnt. Entgegen der Feststellung von SPD und Grünen verstößt es nicht gegen die Verfassung, die eigenen Kinder Zuhause zu betreuen. Für all diese Eltern muss Rot-Grün jetzt die Verantwortung übernehmen und selbst das Betreuungsgeld in Hamburg einführen, damit die wichtige Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung weiterhin gewährleistet werden kann. Es kann nicht sein, dass diese sinnvolle Sozialleistung nun ersatzlos gestrichen wird.

„Dazu erklärt Philipp Heißner, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „In Deutschland haben zuletzt rund eine halbe Million Eltern das Betreuungsgeld in Anspruch genommen. Diese Eltern können sich jetzt bei der SPD bedanken. Die Rechnung des Senats, mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld als Instrument zu diskreditieren, ist nicht aufgegangen. Es hat heute keine generelle Absage gegen das Betreuungsgeld gegeben, sondern die Zuständigkeit liegt ab sofort bei den Ländern. Ich bin gespannt, welche Bemühungen der Senat nun unternimmt, um die bisherigen Bundesgelder, die tausenden Hamburger Eltern durch das Betreuungsgeld zugutekamen, zu kompensieren. Rund 12 Millionen Euro, die der Bund jedes Jahr nach Hamburg überwiesen hat, fallen wegen der politisch motivierten Klage des Senats nun erstmal ersatzlos weg.“

André Trepoll

André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission

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