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Trepoll: Niederlage für Tschentscher in Karlsruhe

19.09.2018

Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden nach verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden seien und die Klagen der Länder Hamburg und Berlin daher abgelehnt wurden, erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Das Karlsruher Urteil zum Zensus 2011 als Grundlage für den Länderfinanzausgleich ist eine schwere Niederlage für Bürgermeister Tschentscher, der die Hamburger Klage auch als Finanzsenator angestrebt hatte. Tschentscher hatte sich bei Beginn des Prozesses vor rund einem Jahr noch äußerst optimistisch gezeigt, offenbar eine glatte Fehleinschätzung, da die Karlsruher Richter dem rot-grünen Senat in allen Punkten widersprochen haben. Das hat für die wachsende Stadt Hamburg Mindereinnahmen von 100 Millionen Euro pro Jahr zur Folge. Geld, das Hamburg gut gebrauchen könnte. Er wird nun erklären müssen, warum er mit seiner Klage so krachend gescheitert ist und welche Nachteile auf Hamburg zukommen. Klar ist: Hamburg wächst und hat im Vorjahr von allen Bundesländern den stärksten Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben mittlerweile 1.83 Millionen Menschen in Hamburg. Diese Entwicklung muss auch beim Länderfinanzausgleich zukünftig eine stärkere Berücksichtigung finden. Anscheinend gelingt dessen bisherige Ermittlung nicht überzeugend, da die Bevölkerungsentwicklung viel zu wenig berücksichtigt wird. Auch das behördliche Meldewesen in Hamburg muss besser organisiert werden. Wenn alle wissen, dass sich tatsächlich mehr Menschen dauerhaft in unserer Stadt aufhalten, als gemeldet sind, führt das zu unzumutbaren Verzerrungen, die viel Geld kosten.“

André Trepoll

André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission

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