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Trepoll: Hamburger Wahlrecht ist Elitenwahlrecht mit erheblichem Demokratiedefizit

28.12.2016

Zur laufenden Diskussion über die Reform des komplizierten Hamburger Wahlrechts erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion:\r\n „Das Hamburger Wahlrecht ist durch seine Komplexität in der heutigen Form ein Elitenwahlrecht mit einem erheblichen Demokratiedefizit. Ein Wahlrecht muss vor allem einfach und verständlich sein und darf niemanden von der Stimmabgabe abschrecken. Diesen Anforderungen genügt das jetzige Wahlrecht mit 10 Stimmen ohne klare politische Richtungsentscheidung nicht. 2,8% ungültige Stimmen hamburgweit, 6,5% ungültige Stimmen bei älteren Wählerinnen und ein nicht zu beziffernder Anteil von Wählern, die deshalb überhaupt nicht mehr zur Wahlurne schreiten, sind klarer Beleg dafür, dass Handlungsbedarf besteht. Wir wollen nicht alles umkrempeln. Die Auswahlmöglichkeit mit vielen Kandidaten in den Wahlkreisen hat sich bewährt. Aber eine Landesliste mit unzähligen Kandidatinnen und Kandidaten, die den Wählern fast vollständig unbekannt sind, bedeuten eine Scheinauswahl, die nur Verwirrung stiftet und kein Mehr an Demokratie bringt. Die Fakten liegen auf dem Tisch und wir hoffen, dass die SPD ihren Worten nach der Bürgerschaftswahl nun Taten folgen lässt. Man kann knapp zwei Jahre nach der letzten Wahl erwarten, dass die SPD ihre interne Meinungsbildung endlich zum Abschluss bringt, damit wir fraktionsübergreifend zu guten Ergebnissen kommen, die über Kosmetik hinausgehen.“

André Trepoll

André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission

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