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Trepoll: Gerichtsurteil ist Sieg für die Demokratie in Hamburg

13.10.2016

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute das Urteil im Verfahren zum Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ verkündet. Mit seiner Entscheidung, das Volksbegehren für rechtswidrig zu erklären, bestätigt es die Ansicht der CDU-Fraktion in dieser Sache.

Dazu erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Hamburg. Genau zum Jubiläum der ersten demokratischen Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft nach dem Zweiten Weltkrieg hat das Verfassungsgericht Manfred Brandts erneuten Angriff auf den Parlamentarismus klar für rechtswidrig erklärt. Die von seinem Verein beabsichtigte Aushebelung der verfassungsmäßig vorgesehenen Rechte und Entscheidungsbefugnisse der Bürgerschaft ist damit abgewehrt. Damit sind der Einschränkung wesentlicher Elemente unserer bewährten demokratischen Ordnung dauerhaft Grenzen gesetzt. Es ist gut, dass die Mindestanforderungen an die Volksgesetzgebung nicht weiter abgesenkt werden und Richtungsentscheidungen nicht durch Partikularinteressen entschieden werden können. Nur mit ausreichend hohen Quoren können eine hinreichende Mobilisierung und damit Gemeinwohlorientierung und spätere Akzeptanz von Gesetzen sichergestellt werden. Die repräsentative Demokratie bleibt das Maß der politischen Entscheidungsfindung in Hamburg. Heute Abend werden die Abgeordneten der Bürgerschaft auf Initiative der CDU fraktionsübergreifend eine Reform zur Verbesserung des Parlamentsbetriebes beschließen. Die Stärkung der Hamburgischen Bürgerschaft ist gut für das demokratische Zusammenleben in unserer Stadt.“

André Trepoll

André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission

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