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Trepoll: EuGH-Urteil ist schwere Bürde für Hamburger Hafen

01.07.2015

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Umgang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entschieden. Mit seinem Urteil legt sich der EuGH auf eine strenge Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie fest. Die Erfolgsaussichten für eine baldige Fahrinnenanpassung der Elbe schwinden damit erheblich.

Dazu erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Das Urteil des EuGH ist eine schwere Bürde für die Zukunft des Hamburger Hafens. Die vollmundigen Ankündigungen von Olaf Scholz nach seinem Amtsantritt 2011 zum schnellen Start der Elbvertiefung erweisen sich damit erneut als haltlos. Sie stehen im Widerspruch zu den schwerwiegenden Planungsmängeln zur Elbvertiefung  in seiner Amtszeit, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits im letzten Jahr festgestellt hatte.

Der Senat muss nun alle Möglichkeiten nutzen, damit das Fahrwasser der Elbe auch in Zukunft den Anforderungen der Containerschifffahrt gerecht werden kann. SPD und Grüne sind jetzt in der Pflicht, juristisch wasserdicht darzustellen, dass die Elbvertiefung für Hamburg von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist. Nur unter dieser Voraussetzung ist nach der heutigen Entscheidung des EuGH die Elbvertiefung überhaupt noch möglich. Dazu braucht es aber den politischen Willen des gesamten Senats. Die Grünen lehnen die Elbvertiefung aber bis heute ab. Scholz darf den Hamburger Hafen jetzt nicht dem rot-grünen Koalitionsfrieden opfern, sondern muss sich klar und unmissverständlich zur Elbvertiefung bekennen. Ansonsten droht Hamburg ein erheblicher Verlust an Umschlagsaufkommen und damit eine dramatische Schwächung des Wirtschaftsstandortes. Der Hafen ist bis heute das wirtschaftliche Herz Hamburgs und Garant für den Wohlstand unserer Stadt. Olaf Scholz muss jetzt alles dafür tun, dass er dies auch noch in Zukunft sein kann.“

André Trepoll

André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission

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