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Trepoll: Beschlagnahmung privaten Eigentums ist keine Lösung für Flüchtlingsproblematik

24.09.2015

Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung privater Häuser und Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung vorgelegt. Entgegen der Darstellung des Senats enthält dieser Gesetzentwurf keine Einschränkung auf gewerblich genutzte Immobilien, sondern erlaubt auch den Zugriff auf Wohnimmobilien.

Dazu erklärt André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Die geplante Beschlagnahmung privater Grundstücke und Gebäude ist ein massiver Angriff auf die Eigentumsrechte der Hamburger, der einen enteignungsähnlichen Eingriff des Staates bedeutet. Der Senat versucht bewusst, die Hamburger über die Tragweite des Gesetzentwurfs zu täuschen. Weder im Gesetz noch in der Begründung findet sich irgendeine Beschränkung auf gewerbliche Immobilien. Damit sind der Stadt Tür und Tor geöffnet für den Zugriff auf das Privateigentum der Bürger. Das ist ein politischer Dammbruch mit großer Tragweite. Sollte sich die Flüchtlingssituation weiter verschärfen, kann die Stadt Hamburg  auf leerstehende Privaträumlichkeiten aller Bürger in Häusern und Wohnungen zugreifen. Wir halten den Gesetzentwurf nach erster Einschätzung verfassungsrechtlich für äußerst bedenklich. Dem Bürgermeister, der diese Maßnahme persönlich angeordnet haben soll, scheint die Flüchtlingsunterbringung vollständig über den Kopf zu wachsen. Im vergangenen Monat standen den mittlerweile schon knapp 8.000 ausreisepflichten Personen in Hamburg nur 38 Abschiebungen gegenüber.  Bevor er zu dieser Maßnahme als Ultima Ratio greift, sollte Bürgermeister Scholz besser zusehen, dass zunächst die leerstehenden städtischen Immobilien zur Unterbringung genutzt werden und Ausreisepflichtige auch konsequent wieder zurückgeführt werden. Das nun vorgelegte Einschüchterungsgesetz für Hamburgs Privateigentümer ist dafür zumindest keine geeignete Alternative. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.“

André Trepoll

André Trepoll
Fachsprecher Verfassung und Bezirke, Eingaben, Härtefallkommission

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