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Stöver: Senat muss mehr Eigeninitiative beim Kampf gegen Personalmangel an Hamburger Kliniken zeigen

23.03.2017

Gestern hat sich der Betriebsrat der Asklepios-Kliniken mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit gewandt. Hauptkritikpunkte sind eine allgemeine Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern und ein besonderer Mangel an Pflegekräften im Klinikalltag. Aus Sicht der CDU bestätigt dieser erneute Hilferuf das seit Langem bekannte Personaldefizit in den Hamburger Krankenhäusern. Dieses zieht sich allerdings quer durch die Krankenhauslandschaft. Die Trägerschaft alleine sagt hier wenig aus. Dass sich Rot-Grün bei diesem Problem stets weggeduckt und die Verantwortung lieber den nichtstaatlichen Krankenhausträgern, den Krankenkassen und der Bundesregierung zugeschoben hat, erweist sich immer mehr als fataler Fehler. Vielmehr verfügt der Senat auf Landesebene mit seiner Beteiligung an den Asklepios-Kliniken und der Trägerschaft beim UKE über einen guten Hebel, um gegen den Personalnotstand vorzugehen. Auch die Rolle der Gesundheitsbehörde als Aufsichtsbehörde nach dem Hamburgischen Krankenhausgesetz verpflichtet den Senat fortlaufend zum Handeln.

Dazu erklärt Birgit Stöver, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Hilferuf des Asklepios-Betriebsrats ist ein deutliches Warnsignal. Patienten und Personal leiden hier gleichermaßen. Wir dürfen nie vergessen: Die Beschäftigten sind das Rückgrat des Gesundheitsstandortes Hamburg. Personal- und Pflegemangel sind hier zwei Seiten einer Medaille. Gerade die Pflegekräfte erbringen tagtäglich eine Leistung von unschätzbarem Wert. Auch wenn der Asklepios-Betriebsrat selbst einräumt, dass die Situation an den Hamburger Kliniken nicht so schlecht ist wie anderswo, sollte sich hier deshalb niemand entspannt zurücklehnen. Insbesondere der Senat, der beispielsweise mit der SPD-Gesundheitsstaatsrätin seit sechs Jahren äußerst prominent im Aufsichtsrat von Asklepios vertreten ist, muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden. Dies hätte auch eine Signalwirkung für die restlichen der insgesamt 40.000 Krankenhausmitarbeiter in ganz Hamburg. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist aber nicht nur als Anteilseigner in der Pflicht, sondern vor allem in ihrer Funktion als gesetzliche Krankenhausaufsicht. Gemäß § 5 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes ist die von Frau Prüfer-Storcks geführte Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass die für die Krankenhäuser geltenden Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Gesetzliche Personaluntergrenzen, wie sie derzeit auf Bundesebene auf den Weg gebracht werden, können zwar helfen, entbinden die Verantwortlichen in den Bundesländern aber nicht von ihrer eigenen Verantwortung.“  

Birgit Stöver

Birgit Stöver
Fachsprecherin Bildung

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