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Stöver: Niqabs an Hamburger Schulen sind nicht hinnehmbar – ein hausgemachtes Problem des rot-grünen Senat

02.02.2020

Ab Montag darf eine 16-jährige Berufsschülerin in Niqab in der Berufsschule in Hammerbrook am Unterricht teilnehmen. Dieses, obwohl die Schulbehörde eine Geldstrafe anordnete. Das Oberverwaltungsgericht wies die Anordnung der Behörde für Schule und Berufsbildung als rechtswidrig ab, weil das Hamburger Schulgesetz keinerlei explizite Paragraphen für ein Verbot bzgl. des Tragens einer Burka bzw. eines Niqab enthält.

Dazu erklärt Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Unsere offene Gesellschaft verträgt keine Vollverschleierung in Schulen. Das widerspricht unserer Form der Kommunikation, und ist für ein tolerantes Miteinander und gemeinsames Lernen kontraproduktiv. Es gab genug Hinweise und Beispiele in der Stadt, dass auch Hamburg sich zum Thema Vollverschleierung wird positionieren müssen. Nun rächt es sich, dass der Schulsenator nicht wie andere Bundesländer bereits eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat, aber das war offenbar mit dem derzeitigen Koalitionspartner nicht machbar. Immerhin verhindern die Grünen in Kiel derzeit ein entsprechendes Verbot. Das Ende der Legislaturperiode lässt ahnen, dass eine Regelung gegen die Vollverschleierung an Schulen in Hamburg noch auf sich warten lässt. Ein Grund mehr, die Mehrheitsverhältnisse am 23. Februar zu ändern. Die CDU steht dafür bereit.“

Birgit Stöver

Birgit Stöver
Fachsprecherin Bildung

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