Zu den heute aus einem internen Protokoll bekannt gewordenen Plänen der Schulbehörde, Kinder mit Epilepsie ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes nicht mehr am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen, erklärt Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Kinder mit Epilepsie dürfen nicht aus formalen Gründen vom Schulschwimmen ausgeschlossen werden. Genau das wird aber das Ergebnis der Pläne des SPD-Schulsenators sein, da kein Arzt guten Gewissens eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann. Inklusion darf keine leere Worthülse sein. Die Teilhabe von Kindern mit Epilepsie am Schwimmunterricht muss unter Aufsicht der dafür ausgebildeten Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer von Bäderland Hamburg auch in Zukunft möglich sein. Dies sollte in Absprache mit Eltern, Lehrkraft und dem behandelnden Arzt erfolgen. Im Zweifel muss für eine gezielte Betreuung gesorgt werden. Ziel muss es weiterhin sein, dass alle Hamburger Kinder schwimmen lernen.“
Stöver: Kinder mit Epilepsie nicht vom Schwimmunterricht ausschließen
29.03.2019
Birgit Stöver
Fachsprecherin Bildung
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