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Stöver: Aktenvorlageersuchen zum LBK-Verkauf – nur durch mangelndes Vertrauen in Kollegen oder Totalamnesie zu erklären

09.05.2017

Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und LINKE haben heute angekündigt, gemeinsam ein Aktenvorlageersuchen zu den Umständen der Teilprivatisierung des früheren Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) anzustrengen. Dabei ist die SPD seit 2011 an der Macht und stellt mit Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks und Finanzsenator Peter Tschentscher ununterbrochen ausgerechnet die beiden Senatsmitglieder, die direkten Einblick in alle Unterlagen hatten und trotzdem nichts gemacht haben. Außerdem gab es, wie Rot-Grün-Rot selbst schreibt, bereits 2005 und 2007 zwei entsprechende Aktenvorlagen, wodurch alle Abgeordneten von SPD und GRÜNEN Einsicht in alle Unterlagen hatten. Dass insbesondere die SPD bewusst verschweigt, dass der LBK unter ihrer jahrzehntelangen Regentschaft finanziell in den Ruin gewirtschaftet wurde, wodurch es zu Massenentlassungen und katastrophalen Zuständen an den Hamburger Kliniken kam, ist aus Sicht der CDU ein absolutes Armutszeugnis.

Dazu erklärt Birgit Stöver, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Offensichtlich geht Rot-Grün in Hamburg nach den deftigen Wahlschlappen im Saarland und in Schleswig-Holstein die Düse. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Regierungsfraktionen gemeinsam mit den Genossen von der Linkspartei 12 Jahre nach der LBK-Teilprivatisierung, sechs Jahre nach Regierungsübernahme durch die SPD und trotz bereits zwei erfolgter Akteneinsichtnahmen in den Jahren 2005 und 2007 erneut die Vertragsdetails einsehen wollen. Das Vertrauen in die eigenen Kollegen ist offensichtlich sehr gering. Auch die zuständigen Senatoren Prüfer-Storcks und Tschentscher hatten seit 2011 die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Dem Antrag stimmen wir vollumfänglich zu, lediglich die Herleitung ist sehr schräg und komplett widersprüchlich. Wir sehen der Akteneinsicht sehr gelassen entgegen und empfehlen auch den Zeitraum vor der Teilprivatisierung näher zu betrachten. Dann würde zu Tage treten, dass der LBK bis zum Teilverkauf durch die jahrzehntelange Misswirtschaft früherer SPD-Senate einen Schuldenberg von 565 Mio. Euro angehäuft hatte, rund 3.000 Stellen abgebaut hatte und kurz vor dem Kollaps stand. Allein im letzten Jahr vor der Teilprivatisierung musste die Stadt Hamburg wöchentlich 1,8 Mio. Euro aufwenden, um die Zahlungsunfähigkeit des LBK abzuwenden. Was diese Fakten anbelangt, leidet insbesondere die SPD offenkundig unter akuter Amnesie oder aber rigoroser Verantwortungslosigkeit. Es ist sicherlich nicht alles rosig, wahr aber ist, dass der LBK heute mehr Beschäftigte hat und seit der Teilprivatisierung rund 1,25 Mrd. Euro in die Asklepios-Kliniken investiert wurden. Eventuelle Pflege- und Hygienemängel in Kliniken von Asklepios und anderenorts abzustellen, ist gemäß § 5 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes die Aufgabe der von Frau Prüfer-Storcks geführten Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Das Gesetz verpflichtet die Behörde unabhängig von der Trägerschaft zu gewährleisten, dass die für die Krankenhäuser geltenden Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Damit sollte sie endlich anfangen.“

Birgit Stöver

Birgit Stöver
Fachsprecherin Bildung

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