Artikel

Seelmaecker: Ziel besserer Resozialisierung kann nur mit guter Personalausstattung erreicht werden

20.04.2016

Heute hat Justizsenator Steffen in der WELT seine Grundzüge für ein neues Resozialisierungsgesetz vorgestellt, das im kommenden Jahr die Bürgerschaft erreichen soll. Für die Gefangenen, die aus der Haft entlassen werden, sind die ersten acht Wochen in Freiheit entscheidend. Hier benötigen sie ausreichend Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung, nach Arbeit und bei der Gestaltung ihres Alltags. 

Hierzu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: "Eine gelingende Resozialisierung ist der beste Opferschutz und dient Gefangenen wie Gesellschaft gleichermaßen. Für uns steht dabei die Sicherheit der Bevölkerung vor neuen Straftaten an erster Stelle. Deshalb unterstützen wir jede Verbesserung der Resozialisierungsmaßnahmen für Straftäter. Aber mit gesetzliche Regelungen allein ist es nicht getan. Zur Umsetzung bedarf es erheblicher personeller Unterstützung, um den Anspruch der Verurteilten auf Resozialisierung auch erfüllen zu können. Till Steffen muss das Personal bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe bedarfsgerecht aufstocken. Andernfalls ist sein Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Darüber hinaus hoffen wir, dass das in der JVA Billwerder bis zum 31. Dezember 2016 befristete erfolgreiches Projekt zum Übergangsmanagement, das mit ESF-Mitteln unterstützt wird, auch im kommenden Jahr fortgesetzt wird.

Wenn der Justizsenator es mit dem Ziel einer besser gelingenden Resozialisierung unserer Jugendlichen ernst meint, muss er endlich zur Vernunft kommen und seine Pläne zur Verlagerung des Jugendvollzuges nach Schleswig-Holstein begraben. Denn die räumliche Nähe der jugendlichen Häftlinge zur Familie oder anderen stützenden Netzwerken ist erste Voraussetzung für erfolgreiche Resozialisierung."

 

Zum Hintergrund:

Im Juli 2014 wurde in der JVA Billwerder das Projekt „Begleitung Übergang in Freiheit – BÜF“ eingeführt, das den Gefangenen vor und nach der Entlassung umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen anbietet, um sie vor dem „Entlassungsloch“ zu bewahren und das Risiko der Rückfälligkeit zu verringern. Bis Ende September letzten Jahres haben bereits 787 Gefangene das Angebot eines Erstgesprächs zur Ermittlung der Bedarfe und passenden Hilfen angenommen; mit 427 von ihnen wurde ein umfassendes Fallmanagement durchgeführt (vgl. Drs. 21/2530). Die Zukunft des Projekts ist zurzeit noch nicht gesichert. 

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

Wilhoop 5
22453 Hamburg
Tel.: 040-428 31 - 1374
Fax: 040-427 31 - 2288
E-Mail: richard.seelmaecker@cduhamburg.de