Schon immer wurden Gewinne aus Verbrechen eingezogen. Erst mit der Reform der Vermögensabschöpfung im letzten Jahr durch CDU/CSU und SPD im Bundestag sind jedoch die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erweitert und Abschöpfungslücken geschlossen worden. Seitdem kann beispielsweise illegales Vermögen auch dann eingezogen werden, wenn nicht sicher ist, aus welcher konkreten Straftat von mehreren es stammt. Die Beweislast liegt insoweit nicht mehr bei den Strafverfolgungsbehörden, sondern bei den Verdächtigen; es ist an ihnen, nachzuweisen, woher das Vermögen stammt.
Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Zur effektiven Strafverfolgung gehört es auch, den Tätern unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte schnell, wirksam und umfassend wieder zu entziehen. Vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität ist die reformierte Vermögensabschöpfung jetzt ein scharfes Schwert. Wir nehmen damit den Kriminellen ihren Profit. Verbrechen lohnt sich deshalb nicht. Kürzlich wurden in Berlin 77 Immobilien eines arabischen Clans beschlagnahmt, die von einem Hartz IV-Empfänger aus der Familie gekauft wurden. Dieser Fall wird zeigen, ob sich die Wirksamkeit der Gesetzesreform bestätigt. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Verbesserung der Rechtsposition der Opfer: Während früher die Opfer ihre Ersatzansprüche mühsam vor den Zivilgerichten geltend machen mussten, übernimmt das jetzt die Staatsanwaltschaft. Die neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung sind allerdings kein Selbstläufer. Vor allem müssen bei der Staatsanwaltschaft genügend Rechtspfleger beschäftigt sein, um die Möglichkeiten auch auszuschöpfen. Alleine mehr Stellen für Staatsanwälte reichen nicht aus.“