Artikel

Seelmaecker: Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen

20.01.2017

In Neumünster und Norderstedt hat sich das beschleunigte Verfahren gegen Laden- und Taschendiebe ohne festen Wohnsitz bewährt. Problematisch für die Justiz ist, dass Diebe ohne festen Wohnsitz, vor allem reisende Straftäter, schwerer zu fassen sind. Seit April letzten Jahres hat das Amtsgericht Neumünster 30 Verfahren gegen reisende Straftäter zum Abschluss gebracht. Verurteilt wurden dabei überwiegend Täter aus Osteuropa, teilweise waren sie einschlägig vorbestraft. Alle Täter sind auf frischer Tat ertappt und zur Sicherstellung ihres Prozesses auf richterlichen Beschluss in die sogenannte Hauptverhandlungshaft genommen worden. \r\nAuf Anfrage des CDU-Abgeordneten Richard Seelmaecker gab der Senat an, dass auch in Hamburg 2015 493 Verfahren und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 330 beschleunigte Verfahren vor Hamburger Amtsgerichten durchgeführt wurden. Allerdings scheinen reisende Straftäter keine große Rolle gespielt zu haben: Hier waren es in 2015 sechs und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 nur vier Täter. \r\nHierzu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Erfolg unserer Nachbarn in Schleswig-Holstein zeigt, wie sinnvoll die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens mit vorheriger Hauptverhandlungshaft insbesondere bei reisenden Straftätern ohne festen Wohnsitz ist. Es ist zu begrüßen, dass nun auch der Senat unsere Auffassung teilt. Die CDU fordert die Ausweitung der schnellen Abhandlung von Straftaten in der Praxis, insbesondere bei reisenden Straftätern. Für die Akzeptanz unserer Rechtsordnung ist es gerade auch vor dem Hintergrund der vielen zu uns gekommenen Flüchtlinge wichtig, dass alle Menschen sehen, dass wir bei Straftaten schnell und hart durchgreifen.“

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

Wilhoop 5
22453 Hamburg
Tel.: 040-428 31 - 1374
Fax: 040-427 31 - 2288
E-Mail: richard.seelmaecker@cduhamburg.de