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Seelmaecker: Senat muss Qualitätsstandards bei Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sichern

14.04.2016

Hamburgs Behörden und Gerichte sind regelmäßig auf die Dienste von qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern angewiesen. Sowohl im Rahmen von Ermittlungsverfahren als auch bei Gerichtsprozessen leisten sie einen wesentlichen Beitrag für den Rechtsstaat und die Justiz. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms und der daraus resultierenden zu überwindenden Sprachbarrieren steigt der Bedarf an Sprachmittlungstätigkeiten weiterhin stetig. Um dem Bedarf auch künftig gerecht zu werden, ist es unerlässlich, dass genügend Dolmetscher zur Verfügung stehen und diese vor allem angemessen bezahlt werden. Leider ist dies in Hamburg nicht immer der Fall. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, mit dem sie den Senat auffordert, die Qualitätsstandards bei Dolmetschleistungen zu sichern.

Hierzu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Um die Durchführung von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit nicht deutschsprachigen Beteiligten zu sichern, ist es zwingend erforderlich, dass es in Hamburg genügend qualifizierte Dolmetscher gibt.  Die Unzufriedenheit unter ihnen wächst jedoch. Werden sie von der Polizei beauftragt, erhalten die selbstständigen Dolmetscher in Hamburg teilweise nur EUR 36,-- pro Stunde; davon sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuführen. Da bleibt für den persönlich hohen und verantwortungsvollen Arbeitsaufwand am Ende wenig übrig. Wir fordern den Senat daher auf, in allen Bereichen, in denen Dolmetscher für die Verwaltung oder die Justiz tätig werden, einheitliche Sätze zu entrichten. Im Gerichtsverfahren erhalten Dolmetscher bereits immerhin EUR 65,-- pro Stunde. Es ist völlig unverständlich, weshalb derjenige, der im Verhör bei der Polizei statt vor Gericht dolmetscht, knapp 45 % weniger erhalten soll. Darüber hinaus sind die Arbeitsbedingungen der Dolmetscher zu verbessern. Dafür ist es erforderlich, dass sich die Verwaltung mit den Verbänden der Dolmetscher endlich an einen Tisch setzt.“

 

Hintergrund:

Dolmetscher und Übersetzer leisten eine anspruchsvolle Tätigkeit. Teilweise müssen sie stundenlang hoch konzentriert bei Vernehmungen oder Gerichtsverhandlungen komplexe juristische Sachverhalte simultan in die verschiedensten Sprachen übersetzen. Jährlich kommen sie rund 5.000 Mal für die Polizei und rund 12.000 Mal für Staatsanwaltschaft und Justiz zum Einsatz. (Große Anfrage, Drs. 21/1583).

Die Vergütung für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen ist im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) geregelt. Danach erhält ein Dolmetscher einen Stundenlohn von EUR 70,--. Das Gesetz ermöglicht es der Verwaltung, Rahmenvereinbarungen mit Dolmetschern und Übersetzern zu schließen und in diesen von der Höhe der Vergütung abzuweichen. Davon wurde in Hamburg Gebrauch gemacht. Während aber die Rahmenvereinbarungen im Bereich der Justiz einen Stundenlohn von EUR 65,-- vorsehen, liegen die Stundensätze in den Rahmenvereinbarungen der Polizei lediglich bei EUR 36,-- für unvereidigte und bei EUR 50,-- für vereidigte Dolmetscher. (Drs. 21/1583 und 21/3004). 

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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