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Seelmaecker: Resozialisierung nur mit ausreichend Personal erreichbar

07.06.2016

Justizsenator Steffen hat gestern die Eckpunkte seines Resozialisierungsgesetzes vorgestellt. Er möchte allen Strafgefangenen einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Hilfeplanung zur Förderung der Integration nach der Entlassung gewähren. Da Rot-Grün die Erfüllung dieser Rechtsansprüche jedoch nicht ausreichend sicherstellen kann, droht Hamburgs Justiz eine Klagewelle.

Hierzu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: "Eine gelingende Resozialisierung ist und bleibt der beste Opferschutz. Doch auch die besten Regelungen nützen nichts, wenn nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um die Resozialisierung der Strafgefangenen auch ausreichend zu begleiten. Die jetzt angekündigte verbindliche Zusammenarbeit der Justizvollzugsanstalten mit den freien Trägern der Straffälligenhilfe kann nur funktionieren, wenn überhaupt Personal da ist, das diese zusätzlichen Aufgaben erfüllen kann. Die Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind aber schon jetzt massiv überlastet. Sie schieben Berge von Überstunden vor sich her. Ohne eine Aufstockung des Personals wird eine praktische Umsetzung des Resozialisierungsgesetzes nicht möglich sein. Wenn Rot-Grün den Strafgefangenen durch das neue Gesetz einklagbare Ansprüche zugesteht, die praktische Umsetzung aber nicht sicherstellt, droht eine Klagewelle auf die Hamburger Justiz zuzurollen. Fälle wie die des Kinderschänders, der aus der Sicherheitsverfahrung entlassen werden musste, weil die Justizbehörde seinem rechtlich garantierten Anspruch auf eine Therapie nicht nachkommen konnte, drohen sich dann zu wiederholen. Dieses Sicherheitsrisiko dürfen SPD und Grüne nicht eingehen.“

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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