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Seelmaecker: Kriminalitätsopfer besser schützen

06.09.2019

Nach dem entsetzlichen Attentat vom Breitscheid-Platz legte der Opferbeauftragte des Bundes vor über zwei Jahren seinen Abschlussbericht vor; Hauptforderung war die Implementierung von zentralen Anlaufstellen für Opfer von Terroranschlägen auf Bundes- und Landesebene.

Mehrere Bundesländer haben bereits reagiert und Opfer- bzw. Opferschutzbeauftragte ernannt, die teilweise nicht nur als Ansprechpartner für Opfer von Terroranschlägen, sondern für alle Kriminalitätsopfer zur Verfügung stehen. So berät beispielsweise in Nordrhein-Westfalen schon seit dem 1. Dezember 2017 die Opferschutzbeauftragte mit ihrem Team Betroffene. Wie hoch der Bedarf ist, sieht man an den Ausführungen der Opferschutzbeauftragten in ihrem 1. Jahresbericht: „Insgesamt hatten wir vom 1. Dezember 2017 bis zum 28. März 2019 mit insgesamt 823 Betroffenen telefonisch, elektronisch, schriftlich oder persönlich Kontakt, wobei es in sehr vielen Fällen nicht nur zu einem einmaligen, sondern zu wiederholten Kontakten gekommen ist. Somit liegt die Gesamtzahl der geführten Gespräche und Briefwechsel deutlich höher.“

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat im vergangenen Jahr zwei Anläufe unternommen, dem positiven Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Bestellung eines Beauftragten für den Opferschutz in der Bürgerschaft gefordert, der als zentrale Anlaufstelle für alle Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehenden Personen dient (Drs. 21/14115 und 21/15262). Denn auch in Hamburg besteht ein hoher Bedarf. Bedauerlicherweise sahen die Regierungsfraktionen dieses anders, beide Anträge wurden mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt. 

Hinweisen zufolge will nun auch der Hamburger Senat endlich einen Opferbeauftragten einrichten, allerdings nur für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen.

Hierzu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Auch wenn das Vorhaben des Senats ein Schritt in die richtige Richtung ist, greift die Beschränkung auf Opfer von Terror- und Großschadensereignissen zu kurz. Opfer von Straftaten leiden oft jahrelang unter ihren körperlichen und seelischen Verletzungen. Da der Staat trotz seines Schutzauftrages die Tat schon nicht verhindern konnte, ist es umso wichtiger, dass er den Opfern und deren Angehörigen bestmögliche Unterstützung gewährt. Wenn nun schon endlich, wie von uns mehrfach gefordert, eine zentrale Anlaufstelle dauerhaft eingerichtet wird, ist es nicht nachvollziehbar, dass diese nicht für mehr Betroffene zur Verfügung stehen soll.“

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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