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Seelmaecker: Horrende Rechtsanwaltgebühren bei Verfahren um Flüchtlingsunterkünfte

02.03.2016

Die kompromisslose Politik des rot-grünen Senats beim Bau von Flüchtlingsunterbringungen in Hamburg führt dazu, dass es immer häufiger zu Rechtsstreitigkeiten mit betroffenen Anwohnern kommt. Die zahlreichen Niederlagen, die SPD und Grüne dabei inzwischen vor dem Verwaltungsgericht erleiden mussten, werden für die Stadt teuer. Auf Anfrage der CDU musste der Senat nun einräumen, dass allein für das Verfahren um die Flüchtlingsunterkunft „Am Anzuchtgarten“ für die von der Stadt beauftragten Rechtsanwälte Kosten in Höhe von 72.304,49 Euro angefallen sind.    

Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Hier wird offensichtlich Geld zum Fenster rausgeworfen. Die Hamburger Verwaltung verfügt selbst über viele fachlich-versierte Juristen. Warum trotzdem Rechtsanwaltskanzleien zu horrenden  Vergütungen beauftragt werden, ist nicht zu verstehen. Mehr als 72.000 Euro Anwaltshonorar in einem Verfahren, dessen Gerichtskosten sich auf bescheidene 406 Euro beliefen, sind völlig unverhältnismäßig. Selbst die teuersten Anwälte können SPD und Grüne nicht davor schützen, mit ihrer handwerklich schlechten Flüchtlingspolitik vor Gericht juristisch zu scheitern. Die Zeche dafür zahlen die Hamburger Steuerzahler. Das muss aufhören. Wenn der Senat wieder damit anfangen würde, sich an das Baurecht zu halten, wäre das für alle besser und vor allem günstiger.“

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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