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Seelmaecker: Hamburg muss Flüchtlingszusagen gegenüber dem Bund einhalten

15.07.2015

Im Juni haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, abgelehnte Asylbewerber innerhalb von drei Monaten abzuschieben. Gleichzeitig sollen die Verfahrensdauern vor Gerichten erheblich verkürzt werden. Um dies leisten zu können, erhält Hamburg vom Bund in diesem Jahr zusätzliche 25 Mio. Euro. Auf Anfrage der CDU musste der Senat jedoch einräumen, dass er bisher weit davon entfernt ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Bund nachzukommen.

Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „SPD und Grüne sind aufgefordert, ihrer Verpflichtung gegenüber dem Bund nachzukommen. Das ist auch im Sinne der Flüchtlinge, die wirklich auf unsere Hilfe angewiesen sind. Es darf nicht sein, dass in Hamburg die Flüchtlingsunterkünfte aus allen Nähten platzen, sich hier aber gleichzeitig so viele ausreisepflichtige Personen aufhalten wie noch nie. Zum Aufenthalt berechtigte Flüchtlinge brauchen unsere Hilfe. Die Unterbringungsmöglichkeiten in Hamburg sind aber erkennbar begrenzt. Notunterkünfte in Zelten – wie jetzt in Jenfeld – dürfen nicht zum Normalfall werden. Abgelehnte Ausreisepflichtige müssen daher zügig ausreisen. Wichtig ist daher, dass das Verwaltungsgericht personell so ausgestattet wird, dass es die Flut von Asylverfahren überhaupt in angemessener Zeit verarbeiten kann. Die Richter dürfen nicht weiter alleingelassen werden. Hamburg muss jetzt handeln."

Zum Hintergrund:

Während sich in Hamburg am 31. Mai 2015 7.351 ausreisepflichtige Personen aufhielten, wurden von Januar 2014 bis Juni 2015 insgesamt nur rund 2.100 Ausreisen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber behördlich festgestellt. Die Zahl der Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht steigt immens: Gingen im Jahr 2012 noch 783 Klagen und 301 Rechtsschutzverfahren ein, waren es 2014 bereits 1.386 Klagen und 958 Rechtsschutzverfahren. Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder sind Maßnahmen zu treffen, die Zeiträume für den Abschluss der Gerichtsverfahren reduzieren. Insbesondere soll die Durchschnittsdauer der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf zwei Wochen verkürzt werden; aktuell dauern diese durchschnittlich 2,1 Monate.

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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