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Seelmaecker: Gesetzeslage bei DNA Beweisen der aktuellen Technik anpassen

19.01.2017

Was noch vor knapp 30 Jahren unvorstellbar war, ist heute erfreulicherweise gängige Praxis. Der „genetische Fingerabdruck“ revolutionierte die Kriminalistik und führt die Ermittler nach Gewalttaten immer häufiger auf die richtige Spur zum Täter. Die Technik ist der Rechtslage weit voraus. Aus den DNA-Spuren ließe sich erheblich mehr ablesen als tatsächlich erfasst wird. Nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg vor wenigen Monaten wurden bundesweit Forderungen nach einer Ausweitung der DNA-Analyse laut. Seit 2004 ist die entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung unverändert. Bundesjustizminister Maas hat sich dafür ausgesprochen, auf der Justizministerkonferenz im Frühjahr zu beraten, ob der Polizei eine umfassendere Nutzung von DNA-Spuren erlaubt werden sollte. Hamburg darf sich der geplanten bundesweiten Prüfung nicht verwehren. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert den Senat deshalb auf, im Rahmen der Justizministerkonferenz auf Bundesebene einer Prüfung der umfassenderen Nutzung von DNA-Spuren zuzustimmen.\r\nHierzu Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Wenn Verbrechen aufgeklärt werden, werden weitere verhindert. Deshalb muss Strafverfolgung schnell und effektiv sein. Die DNA-Analyse trägt dazu seit drei Jahrzehnten maßgeblich bei. Nach jetzigem Recht dürfen bei aufgefundenem Spurenmaterial nur Abstammung, Identität und Geschlecht aus der DNA herausgelesen werden, obwohl mit Hilfe heutiger Technik durchaus äußerlich sichtbare Körpermerkmale wie Haut-, Haar- und Augenfarbe mit einer relativ hohen Vorhersagegenauigkeit ermittelbar sind. Es könnten sogar Rückschlüsse auf die biogeografische Herkunft gezogen werden. Damit wäre die Erfassung dieser Merkmale nicht nur für gezielte Ermittlungs- und Fahndungsansätze nach unbekannten Tätern äußerst hilfreich, sondern gleichzeitig würden auch falschen Verdächtigungen der Boden entzogen und Unschuldige vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Die Vorteile dieser neuen Fahndungsmöglichkeiten liegen auf der Hand. Wir sollten diese Chancen und Verbesserungen nutzen und fordern, dass auch Hamburg auf der Justizministerkonferenz einer Prüfung zustimmt.“

Richard Seelmaecker

Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz

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