Zur Ankündigung von Rot-Grün, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren, erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: "Jede weitere Möglichkeit, die hilft, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, ist insbesondere vor dem Hintergrund knapper Haftplatzkapazitäten sinnvoll. Personen, die vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, sollen diese auch entrichten oder durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten; sie wurden gerade nicht zu einer Freiheitsstrafe hinter Gittern verurteilt. In Hamburg zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Abbruchquote der Verurteilten, die ihre Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit ableisten, hoch ist. Aus diesem Grund haben wir bereits vor fast eineinhalb Jahren gefordert, ein Modell zur Tilgung der Geldstrafen durch Ratenzahlungen unter Einbeziehung der Straffälligenhilfe einzuführen. Niedersachsen hat damit gute Erfahrungen gemacht. Ein Großteil der Verurteilten ist nämlich schlichtweg mit der Abzahlung der Strafe, wie mit ihrem Leben allgemein, überfordert. Deshalb brauchen sie professionelle Unterstützung dabei.“
Seelmaecker: Ersatzfreiheitsstrafen möglichst vermeiden
18.03.2019
Richard Seelmaecker
Fachsprecher Verkehr; Justiz und Verbraucherschutz
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