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Rath: Integration der Flüchtlinge darf nicht an der Wohnungstür enden

01.02.2019

Heute veröffentlichte der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) seine Jahresbilanz 2018 und seine Zugangsprognose 2019.

Dazu erklärt Franziska Rath, flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Es ist erfreulich, dass manche Standorte geschlossen oder deutlich verkleinert werden können, da es nicht mehr so einen starken Flüchtlingszuzug nach Hamburg gibt. Allerdings ist zur vollständigen Umsetzung der Zusagen aus den Bürgerverträgen bis zum Jahr 2020 noch einiges zu tun. Der Senat darf nicht ausblenden, dass Ende Dezember 15.439 der Flüchtlinge in öffentlich-rechtlichen Unterkünften über eine Wohnberechtigung verfügten und zusätzlich über 5.000 Wohnungslose auf eine reguläre Wohnung warten. Unabhängig davon darf die Integration der Flüchtlinge nicht an der Wohnungstür enden. Die Einstellung des Senats, dass – sobald ein Flüchtling endlich eine eigene Wohnung hat – Rot-Grün damit seine Pflicht erfüllt habe, ist verantwortungslos. Diese ‚Aus dem Auge aus dem Sinn‘-Mentalität des Senats verschließt den Blick darauf, dass Flüchtlinge mit dem Umzug nicht automatisch vollständig integriert sind und daher über entsprechende Integrationsangebote weiterhin auf dem Laufenden gehalten werden müssen. Leider hat Rot-Grün in der Bürgerschaft unseren Antrag hierzu abgelehnt.“