In der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses steht die Prüfung der Wahleinsprüche zur Bürgerschaftswahl 2015 auf der Tagesordnung. Darunter auch der Einspruch gegen die Wahl des SPD-Abgeordneten Rosenfeldt. Aus Sicht der CDU liegt es nahe, dass dieser durch falsche Wohnortangaben gegen das Meldegesetz verstoßen hat.
Dazu erklärt Karin Prien, verfassungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Es war mit Sicherheit kein Zufall, dass Herr Rosenfeldt ausgerechnet eine Woche vor Erstellung der Wahlzettel in seinen Wahlkreis umgezogen sein will. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er sich zu diesem Zeitpunkt gezielt ummeldete, um die eigenen Wahlchancen als Direktkandidat zu erhöhen. Seine Behauptung, dass er alleine in eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellte Wohnung in Winterhude gezogen ist, um die dortigen Bauarbeiten zu überwachen, ist alles andere als glaubhaft. Es ist vollkommen unplausibel, dass das Ehepaar Blankau-Rosenfeldt über Wochen eine Trennung ihrer Lebensmittelpunkte vorgenommen und zwei getrennte Haushalte geführt haben will, nur um eine Baustelle zu begutachten. Zumal die beiden Wohnungen des Paares in Alsterdorf und Winterhude-Nord nur einige hundert Meter voneinander entfernt liegen. Viel wahrscheinlicher ist deshalb, dass Herr Rosenfeldt bis zur Fertigstellung der Wohnung in Winterhude in der gemeinsamen Wohnung in Alsterdorf wohnen geblieben ist und hier auch weiter seinen Lebensmittelpunkt hatte. Damit hätte seine Wohnortsangabe aber gegen § 27 des Bürgerschaftswahlgesetzes verstoßen, das die Angabe des Hauptwohnsitzes verlangt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass so die Wähler in Winterhude durch falsche Angaben auf den Wahlzetteln getäuscht wurden. Der Empfehlung des Landeswahlleiters, den Einspruch zurückzuweisen, werden wir daher nicht folgen. Es bleibt zu hoffen, dass die SPD in diesem hochsensiblen Bereich Parteiinteressen nicht zulasten der demokratischen Legitimation ihrer Abgeordneten durchsetzt. Die CDU sieht hier weiteren Aufklärungsbedarf, um dann entscheiden zu können, ob dem Einspruch gegen die Bürgerschaftswahl stattzugeben ist und ob eine Wiederholung der Wahl im Wahlkreis Eppendorf-Winterhude notwendig ist.“