Jenspeter Rosenfeldt, Ehemann von Senatorin Blankau und SPD-Abgeordneter im Wahlkreis Winterhude, steht im Verdacht, falsche Angaben über seinen Hauptwohnsitz gemacht zu haben. Obwohl sein Lebensmittelpunkt (noch) in Alsterdorf befindlich sei, habe er sich mit seiner Hauptwohnung in Winterhude angemeldet. Hierdurch habe er fälschlicherweise den Eindruck erweckt, in Winterhude zu leben. Die Hamburger Wähler haben einen Anspruch darauf, ihre Wahlentscheidung aufgrund zutreffender Angaben auf dem Wahlzettel zu treffen. Die Angabe des Hauptwohnsitzes in ihrem Stadtteil ist erfahrungsgemäß für viele Wähler das wichtigste Kriterium für die Entscheidung für einen konkreten Kandidaten. Um Klarheit in die Wohnortsaffäre zu bringen, hat die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Karin Prien eine entsprechende Anfrage an den SPD-Senat gerichtet.
Dazu erklärt Karin Prien, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Wenn Herr Rosenfeldt nur fünf Tage vor der Einreichung des Wahlvorschlages durch die SPD seinen Hauptwohnsitz in den Wahlkreis verlegt, obwohl Frau und Familie in der langjährigen Ehewohnung verbleiben und sich nicht ummelden und zugleich die Eheleute angeben, sich nicht getrennt zu haben, stellt sich die Frage, ob hier die Wähler bewusst getäuscht werden sollten. Dies gilt umso mehr, da Herr Rosenfeldt bereits 2011 die bittere Erfahrung machen musste, dass der Wähler ihn als Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb des Wahlkreises, trotz seines vorderen Listenplatzes, nicht gewählt hatten. Angesichts der Diskussion um das Hamburger Wahlrecht und der Beteiligung einer amtierenden Senatorin muss der Vorgang aufgeklärt und bewertet werden. Wenn SPD und Senat keine Klarheit schaffen, werden wir den Vorgang im Rahmen der Wahlprüfung auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses bringen."