Heute wurde bekannt, dass eine Flüchtlingsfrau von den Hamburger Behörden in eine Einrichtung in Nordrhein-Westfahlen überführt wurde, obwohl sie bereits im siebten Monat schwanger war. Nach der Überführung erlitt die Frau eine Fehlgeburt, bei der ihr Kind verstarb. Eigentlich ist es den Hamburger Behörden aus Gründen der Fürsorge nicht erlaubt, bei Risikoschwangerschaften Flüchtlinge in andere Unterkünfte zu verlegen. Es erscheint daher dringend notwendig, dass die Umstände des tragischen Todes des Flüchtlingskindes umfassend aufgeklärt werden.
Dazu erklärt Karin Prien, flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Es muss dringend geprüft werden, ob eine Erweiterung der Schutzfrist für schwangere Flüchtlinge sinnvoll ist. Es liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden, die Gefahren für das ungeborene Leben soweit wie möglich zu verringern. Darüber hinaus müssen zukünftig die Untersuchungsmöglichkeiten von schwangeren Flüchtlingen verbessert werden, um Risikoschwangerschaften rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Vorsorge leisten zu können.“