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Prien: Klare Unterscheidung von Kriegs- und Armutsflüchtlingen notwendig – Rot-Grün in Westbalkanfrage gespalten

28.07.2015

Hamburg ist derzeit mit neu ankommenden Flüchtlingen stark gefordert. Jeden Tag kommen rund 250 Menschen zu uns, neue Großunterkünfte entstehen in kurzen Abständen. Ein Großteil der Flüchtlinge kommt aus den sechs Westbalkanstaaten (Mai: 42 Prozent), sie haben kaum Chancen auf Asyl. Deshalb müssen die Migrationsanreize für diese Menschen gesenkt und die Asylverfahren beschleunigt werden. Rot-Grün ist bei der Westbalkanfrage im Moment nicht handlungsfähig. Während sich Teile der SPD offen zeigen, blockieren die Grünen. Scholz muss hier zeigen, dass er sich durchsetzen kann.

Dazu erklärt Karin Prien, flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg kommt zurzeit an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit, was die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften anbelangt. Es ist insbesondere von den Grünen fahrlässig, jetzt so zu tun, als ob eine Trennung der Menschen in Kriegs- und Armutsflüchtlinge Teufelszeug sei. Es ist in Wahrheit der einzig gangbare und gesellschaftlich vertretbare Weg. Wir können ansonsten niemandem vermitteln, warum sich die Ausgaben in Hamburg für die Flüchtlingsunterbringung in diesem Jahr voraussichtlich auf 600 Mio. Euro verdoppeln.

Das Kosovo, Albanien und Montenegro müssen deshalb zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Es ist ein Märchen, dass diese Einstufung für Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien im letzten Jahr kein Erfolg war. Zwar sind die Flüchtlingszahlen auch aus diesen Ländern gestiegen, aber eben ‚nur‘ um 60 und nicht um mehr als 1.000 Prozent wie beim Kosovo. Weiterhin sprechen wir uns dafür aus, dass mindestens eine der neuen Großeinrichtungen nur für Balkanflüchtlinge genutzt wird. Außerdem sollte das Taschengeld, das in der Höhe einen nicht zu unterschätzenden Migrationsanreiz darstellt, gekürzt oder als Sachleistung ausgegeben wird.

Die Forderung nach einer Visumspflicht für die sechs Westbalkanstaaten ist grundsätzlich zu prüfen. Zu beachten ist aber, dass sie bereits heute für das Kosovo gilt. Für die anderen fünf Staaten ist sie nur für Inhaber biometrischer Pässe aufgehoben.“