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Prien: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist kein Blankoscheck

18.04.2016

Zur heutigen Entscheidung des Hamburgisches Oberverwaltungsgerichts zur Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg erklärt Karin Prien, flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Nach der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat der Senat allen Grund, endlich auf die Anwohner zuzugehen. Denn diese Entscheidung gibt dem Senat eben keinen Blankoscheck für die geplanten weiteren 700 Plätze, sondern bezieht sich ausdrücklich nur auf die Teilbaugenehmigung für die ersten 252 Plätze in der Erstaufnahme. Angesichts der deutlich rückläufigen Flüchtlings- und Unterbringungszahlen sollte der zuständige Innensenator jetzt den Kompromiss mit den Anwohnern suchen. Interessant ist die Entscheidung auch deshalb, weil das Gericht klargestellt hat, dass die Container nur drei Jahre dort verbleiben dürfen und eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung aufgrund des § 246 BauGB definitiv nicht in Betracht kommt. Über den Einzelfall hinaus dürfte der Richterspruch aber auch aus ganz anderen Gründen bedeutsam sein. Das  Gericht hat klargestellt, dass es sich bei § 246 Abs. 11 bis 17 BauGB, wie auch schon in der Gesetzüberschrift „Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte“, um befristete Ausnahmevorschriften handelt, die nicht darauf ausgelegt sind, die städtebaulichen Ziele und Grundsätze des Baugesetzbuchs nachhaltig zu verändern. Danach dürfte der Senat seine Pläne für den Expresswohnungsbau mit Perspektive Wohnen wohl kaum noch auf diese Ausnahmevorschriften stützen.“