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Prien: Eltern die Ganztagsschulgebühren unbürokratisch und schnell erstatten

05.06.2015

Der Kita-Streik wird wegen des Sonntag beginnenden Schlichtungsverfahrens bis auf Weiteres ausgesetzt. In den vergangenen Wochen waren auch die Ganztagsangebote an zahlreichen Schulen von dem Streik betroffen. Auf Anfrage der CDU hat der Senat nun mitgeteilt, dass er nach eigener Rechtsauffassung bei streikbedingten Leistungsausfällen keine Benutzungsgebühren für die schulische Nachmittagsbetreuung an betroffene Eltern zurückerstatten muss. Gleichzeitig teilt er aber mit, dass beabsichtigt sei, die an die Träger der Nachmittagsbetreuung gezahlten Entgelte zurückzufordern. Die CDU fordert Rot-Grün auf, diese zurückgeforderten Entgelte eins zu eins an die betroffenen Eltern weiterzugeben.

Dazu erklärt Karin Prien, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Die Benutzungsgebühren für streikbedingte Betreuungsausfälle an Ganztagsschulen müssen den Eltern ohne Wenn und Aber zurückerstattet werden. Es ist völlig unverständlich, dass der Senat für sich selbst einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung erkennt, den Eltern einen solchen aber abspricht. Die Ankündigung, eventuell kulant sein zu können, reicht nicht aus. Man muss es auch wollen. Die betroffenen Eltern brauchen mehr als Lippenbekenntnisse. Ihnen müssen die gezahlten Gebühren unbürokratisch und schnell eins zu eins zurückgezahlt werden. Was bei Kita-Kindern gilt, muss auch bei Schulkindern gelten. Hier darf es keine Ungleichbehandlung geben. Immerhin sind es die Eltern, die die Hauptlast des Streiks zu tragen hatten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet sie jetzt auf den Kosten sitzenbleiben sollen.