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Ovens: Leistungsschutzrecht droht Innovationsbremse zu werden

03.08.2016

Europaweit wird derzeit die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Verlage diskutiert. Dabei fällt bereits die Zwischenbilanz drei Jahre nach Einführung des Leistungsschutzrechtes in Deutschland problematisch aus. Sein eigentliches Ziel erfüllt es nicht, stattdessen wirkt es sich negativ auf die Innovationskraft der Medienbranche aus. Gerade für eine Medienstadt wie Hamburg, die Heimat wichtiger Internetunternehmen und Startups ist, droht die Ausweitung des Leistungsschutzrechtes negative Folgen zu haben. 

Dazu erklärt Carsten Ovens, Fachsprecher für digitale Wirtschaft der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Eine Expertenrunde im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestags kam bereits vor einem Jahr zu dem Schluss, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger grundlegende Unklarheiten birgt und es zu überlegen gelte, dieses Gesetz zu reformieren bzw. gänzlich abzuschaffen. Tatsächlich fällt die Zwischenbilanz drei Jahre nach Einführung des Leistungsschutzrechts schlecht aus. Negative Auswirkungen gab es sowohl für den Medienstandort Deutschland als auch für die digitale Innovationskraft unseres Landes.  Das deutsche Leistungsschutzrecht hat in seiner dreijährigen Geltungszeit zum Teil negative Auswirkungen für Startups, die durch das Gesetz erheblich beschränkt und teilweise sogar in ihrer Existenz gefährdet werden. Aus meiner Sicht darf weder das deutsche noch ein europäisches Leistungsschutzrecht dazu führen, dass Innovationen ausgebremst werden und dadurch der Wachstums- und Innovationsstandort Deutschland als solches gefährdet wird. Im digitalen Zeitalter müssen auch im Internet die gleichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer gelten. Eine einseitige Bevorzugung führt am Ende dazu, dass Entwicklungen ausgebremst werden. Ziel sollte es daher sein, endlich die Chancen des Internets zu begreifen und die digitale Innovationskraft zu stärken, statt zu schwächen. Gerade die Medienmetropole Hamburg würde davon profitieren. Das Scheitern des deutschen Leistungsschutzrecht ist evident:  Seit Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts zum 1. August 2013 konnte die dafür zuständige Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen (VG Media) Einnahmen in Höhe von gerade einmal 714.540 Euro erzielen. Im Gegenzug entstanden allein im Rechtsstreit mit Google Rechtskosten in Höhe von mindestens 3,3 Millionen Euro. Das steht in keinem Verhältnis."