Die Hamburgische Bürgerschaft berät in ihrer heutigen Sitzung über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die politischen Instrumente der direkten Demokratie in Hamburg. Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU haben hierzu einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die gesetzlichen Fristen für das Sammeln von Unterschriften für landesweite Volksinitiativen und Bürgerbegehren auf Bezirksebene während hamburgweiter Versammlungs- und Veranstaltungsverbote teilweise ausgesetzt werden sollen.
Dazu André Trepoll, verfassungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Wir bekämpfen das Virus und nicht die Bürgerbeteiligung. Die Abstands- und Kontaktbeschränkungen als zentrales Instrument der Eindämmung des Corona-Virus ist für die demokratische Teilhabe auf allen Ebenen eine große Herausforderung. Davon sind insbesondere auch Initiativen betroffen, die jetzt seit Wochen keine notwendigen Unterschriften für Bürger- und Volksbegehren mehr sammeln können. Eine Benachteiligung, die eine pragmatische Lösung braucht. Daher macht Sinn, in Ausnahmefällen, wie jetzt während der Coronakrise, die Frist zur Sammlung von Unterschriften einfach entsprechend zu verlängern. Das ist demokratisch geboten und aus unserer Sicht der richtige Weg.“
Dazu Olaf Steinbiß, Verfassungsexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Durch die aktuellen coronabedingten Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind auch die Möglichkeiten von Volksinitiativen und Bürgerbegehren beeinträchtigt, für ihre politischen Ziele öffentlich zu werben, Diskussionen zu führen und Unterschriften zu sammeln. Diesem Umstand tragen wir mit den gesetzlichen Änderungen Rechnung, indem wir die Zeit verlängern, die den Initiativen für die Unterschriftensammlung zur Verfügung steht. Auch und gerade in Krisenzeiten haben wir die ganze Stadt im Blick. Dazu gehört auch Schwächungen unseres demokratischen Systems zu verhindern und die Instrumente direkter Demokratie zu schützen.“
Dazu Sina Imhof, Abgeordnete der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Gerade in Krisenzeiten muss die Ausübung von Grundrechten und die Garantie demokratischer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gewährleistet sein. Die Coronapandemie stellt die vielen Bürgerinitiativen auf Landes-, und Bezirksebene vor eine schwierige Situation. Durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens können die Initiatorinnen und Initiatoren nicht in gewohntem Umfang für ihre Sache im öffentlichen Raum werben, von ihrem Anliegen überzeugen und Unterschriften sammeln. Mit unserem Antrag stellen wir sicher, dass die politischen Anliegen der Hamburgerinnen und Hamburger den politischen Betrieb und die Öffentlichkeit erreichen. Die Berechnung von Fristen für das Zustandekommen von Volksinitiativen wird der aktuellen Krisenlage angepasst. Damit bleibt Hamburg ein bundesweiter Vorreiter bei der direkten Bürgerbeteiligung.“