Die Volksinitiative „Schuldenbremse streichen“ hat die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt. Damit haben Senat und Bürgerschaft die Möglichkeit, bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Initiative bis zum 24. April das Verfassungsgericht anzurufen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert den Senat jetzt dazu auf.
Dazu erklärt Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Schuldenbremse ist klar im Grundgesetz verankert und kann nicht einfach auf Landesebene außer Kraft gesetzt werden. Unabhängig von unterschiedlichen politischen Auffassungen dazu, darf es bei diesem Thema keine rechtlichen Experimente geben. Der Finanzsenator hat selbst mehrfach in Haushaltsausschuss und Bürgerschaft deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens der Initiative geäußert. Hier ist der Senat jetzt auch in der Pflicht, das Verfassungsgericht dazu anzurufen. Angesichts des anstehenden Fristablaufs sollte die rot-grüne Koalition zeitnah die Bürgerschaft über ihre Absichten informieren.“