Seit zwei Monaten liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Grundsteuer-Reform vor, der eine Ermittlung der Grundsteuer auf Basis aktueller Immobilienwerte vorsieht. Bis heute hat der Finanzsenator keine Berechnungen oder Beispiele vorgelegt, was dies für Mieter und Eigentümer von Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Hamburg bedeuten würde. In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU führt der Senat nun stattdessen aus, dass „eine abschließende und qualitätsgesicherte Berechnung […] gegenwärtig noch nicht möglich“ sei.
Hierzu Thilo Kleibauer, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Es ist unfassbar, dass der Finanzsenator keine konkreten Berechnungen zum aktuellen Stand der Grundsteuerreform vorlegen will oder kann. Solche Modellrechnungen sind auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs möglich und wurden von Dr. Dressel im Haushaltsauschuss bereits zugesagt. Offenbar will der Senat bei der Grundsteuerreform auf Zeit spielen und die Hamburger über die konkreten Auswirkungen im Unklaren lassen. Das ist bei diesem Thema absolut nicht angemessen. Durch die Einbeziehung aktueller Bodenwerte in die Grundsteuer drohen deutliche Mehrbelastungen für Hamburger Haushalte. Hier erwarten wir vom Senat jetzt Fakten und eine klare Position, aber keine Verzögerungstaktik. Es verstärkt sich unser Eindruck, dass Hamburg von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen sollte, um ein einfaches und bezahlbares Grundsteuermodell für die Stadt umzusetzen. Hier muss sich der Senat dafür einsetzen, dass die bislang vom Bundesfinanzminister aufgestellten bürokratischen Hürden für die Nutzung der Öffnungsklausel verringert werden.“