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Kleibauer: Senat missachtet Verfassung bei der Besetzung von Aufsichtsräten

18.01.2016

Gemäß Artikel 40 der Hamburgischen Verfassung müssen Aufsichtsratsmandate der Senatoren von der Bürgerschaft genehmigt werden. Aus der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Thilo Kleibauer geht nun allerdings hervor, dass der Senat in den letzten Monaten diese vorgeschriebene Beteiligung der Bürgerschaft gleich mehrfach unterlassen hat. So hat die zuständige Senatskommission am 13.10.2015 beschlossen, dass Umweltsenator Kerstan in den Aufsichtsrat der HafenCity GmbH geht. Am 17.11.2015 wurde entschieden, dass Sozialsenatorin Leonhard Aufsichtsratsvorsitzende bei den Elbkinder-Kitas wird. In beiden Fällen fand die Beteiligung der Bürgerschaft durch den Senat in keiner Weise statt.

Dazu Thilo Kleibauer, CDU-Sprecher für Finanzen und öffentliche Unternehmen: „Das ist ein klarer Verstoß gegen unsere Verfassung. Hier missachtet der Senat völlig selbstherrlich die Rechte des Parlaments. Feststehende Regeln für Senatsmitglieder dürfen nicht einfach außer Kraft gesetzt werden. Es kann nicht sein, dass Senatoren seit Monaten in Aufsichtsräten sind, ohne dass die Bürgerschaft zugestimmt hat. Bis dies erfolgt ist, müssen Kerstan und Leonhard sofort die beiden Aufsichtsräte verlassen, damit dieser untragbare Zustand beendet wird.“

Thilo Kleibauer

Thilo Kleibauer
Fachsprecher Haushalt, IuK-Technik, Verwaltungsmodernisierung und Öffentliche Unternehmen

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