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Kleibauer: Eigene Länderregelung bei der Grundsteuer durch Öffnungsklausel ermöglichen

09.04.2019

Morgen befasst sich die Bürgerschaft mit der anstehenden Neuregelung der Grundsteuer. In einem jetzt dazu vorgelegten Antrag fordert die CDU-Fraktion den Senat auf, sich auf Bundesebene im Gesetzgebungsverfahren für eine Öffnungsklausel einzusetzen, mit der eine eigenständige Ausgestaltung der Grundsteuer durch landesrechtliche Regelungen ermöglicht wird.

Dazu erklärt Thilo Kleibauer, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:„Von der Neuregelung der Grundsteuer sind alle Haushalte und Gewerbebetriebe betroffen. Mit den derzeit auf Bundesebene vereinbarten Eckpunkten für ein wertabhängiges Modell drohen deutliche Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer. Insbesondere die Einbeziehung aktueller Bodenwerte kann kaum durch Vereinfachungen oder einen einheitlichen Hamburger Hebesatz wirksam kompensiert werden. Daher ist es sinnvoll, mit einer Öffnungsklausel den Bundesländern eine stärkere Eigenständigkeit bei der Grundsteuer einzuräumen. So können unterschiedliche regionale Interessen berücksichtigt werden, anstatt ein nachteiliges und bürokratisches Kompromissmodell für Hamburg zu übernehmen. Hierfür sollte sich auch der rot-grüne Senat in Berlin einsetzen, damit in Hamburg ein einfaches und bezahlbares Grundsteuer-Modell möglich wird.“

Thilo Kleibauer

Thilo Kleibauer
Fachsprecher Haushalt, IuK-Technik, Verwaltungsmodernisierung und Öffentliche Unternehmen

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