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Kleibauer: Budgetrecht des Parlaments darf auch in Pandemiezeiten nicht ausgehebelt werden

22.04.2020

Heute beschließt die Bürgerschaft den Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Coronakrise, der zusätzliche Ausgaben von einer Milliarde Euro und eine Ausweitung des kurzfristigen Kreditrahmens um 2,5 Milliarden Euro vorsieht. In einem Zusatzantrag dazu fordert die CDU-Fraktion eine parlamentarische Beteiligung an der Mittelverwendung.

Dazu Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die Bewältigung der Coronakrise erfordert eine zügige Anpassung der finanziellen Handlungsspielräume der Stadt, gerade auch für die Auszahlung der Soforthilfen. Das ist unstrittig. Der vom Senat vorgelegte Plan, die zusätzlichen Mittel ausschließlich in einer zentralen Sammelposition ohne weitere Vorgaben zu veranschlagen, steht allerdings in einem klaren Widerspruch zum Budgetrechts des Parlaments. Das ist äußerst problematisch und kaum transparent. Es kann nicht sein, dass die Bürgerschaft pauschal eine Milliarde Euro freigibt, die der Senat dann freihändig über alle Politikbereiche einsetzen kann. Daher fordern wir, dass die zusätzlichen Mittel zumindest teilweise unter den Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft gestellt werden. Hier darf das Parlament bei der konkreten Zuordnung von Haushaltsmitteln nicht umgangen werden.“

Thilo Kleibauer

Thilo Kleibauer
Fachsprecher Haushalt, IuK-Technik, Verwaltungsmodernisierung und Öffentliche Unternehmen

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