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Heißner: Scheitern des Kita-TÜVs schadet Hamburgs Kindern

01.07.2016

Laut heutiger Berichterstattung sind die jahrelangen Verhandlungen zwischen Stadt und Kita-Betreibern um die Einrichtung eines Hamburger Kita-TÜVs geplatzt.

Dazu erklärt Philipp Heißner, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Unsere Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Betreuung. Deshalb ist die regelmäßige Überprüfung der Kitas durch eine unabhängige Instanz längst überfällig. Es ist absolut indiskutabel, dass der Senat vier Jahre ohne jedes Ergebnis verhandelt hat. Entgegen der Darstellung von Rot-Grün ist es einem Kita-TÜV schon heute möglich, örtliche Prüfungen durchzuführen. Die Einführung des Kita-TÜVs scheitert in Wahrheit bis zum heutigen Tage an der fehlenden Handlungsbereitschaft der Sozialbehörde. Nachdem Hamburg schon bei der Zahl der Betreuer seit vielen Jahren Schlusslicht der alten Bundesländer ist, zeigt sich hier wieder einmal, dass die Kita-Politik der SPD auf Masse statt Klasse setzt. Der Kita-TÜV kann und muss eingeführt werden, um den Kindern in unserer Stadt die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Der Staat muss wissen, ob die vereinbarten Qualitätsstandards auch eingehalten werden. Deshalb fordern wir einen schnellen Start der externen Evaluation, ein städtisch getragenes Finanzierungskonzept, einen Inspektionsrhythmus von zwei statt vier Jahren im Sinne einer umfassenden Qualitätssicherung und die Möglichkeit unangekündigter Überprüfungen in den Kitas. Die Ergebnisse des Kita-TÜVs müssen auch für Eltern einsehbar sein, damit sie diese bei der Auswahl der Kitas mit einbeziehen können.“

Hintergrund:

Bereits in der vorletzten Legislaturperiode wurde durch die CDU die rechtliche Grundlage für die Einführung der Kita-Inspektion geschaffen. In § 21 a des Kinderbetreuungsgesetzes heißt es: „Zur Sicherung der Qualität der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen richtet die zuständige Behörde eine Kindertagestätten-Inspektion ein.”, und weiter: „Die von der zuständigen Behörde mit der Prüfung beauftragten Personen sind befugt, 1. die für die Leistungserbringung genutzten Grundstücke und Räume zu betreten (…)“ Im Oktober 2011 hat die CDU mit einem Antrag in der Bürgerschaft die Einsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Inspektion gefordert. Dieser wurde von der SPD abgelehnt. Erst als der Druck von Opposition, Eltern und Verbänden zu groß wurde, hat die SPD nachgegeben und im Februar 2012 die Einführung einer Kita-Inspektion erstmalig angekündigt. Trotz jahrelanger Verhandlungen und Aufforderungen an den Senat, mit den Kita-Inspektionen endlich zu beginnen, ist es dem Senat auch vier Jahre später nicht gelungen, sich mit den Kita-Betreibern über die konkrete Umsetzung und Finanzierung zu einigen, obwohl er die Kita-Inspektion sogar ohne deren Zustimmung einrichten könnte.