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Heißner: Kitaprüfverfahren täuscht nicht über die verfehlte Kitapolitik von Rot-Grün hinweg

21.02.2020

Nachdem die schwarz-grüne Koalition bereits 2010 in § 21a KibeG den entsprechenden Auftrag für einen Kita-TÜV gesetzlich festgeschrieben hat, hat die Sozialbehörde 2019 endlich den Kita-TÜV auf den Weg gebracht. Allerdings bleibt das Kitaprüfverfahren von Rot-Grün deutlich hinter den Erwartungen zurück. Es finden nur angekündigte Kontrollen statt. Auch eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist für die Hamburger Eltern nicht vorgesehen. Zumindest eine um sensible Daten gekürzte Zusammenfassung der Prüfergebnisse könnte aber rechtlich problemlos veröffentlicht werden. Zumal das Prüfverfahren nicht über das Versäumnis des rot-grünen Senats hinwegtäuscht, endlich den Betreuungsschlüssel in den Kitas zu verbessern und die rote Laterne der westdeutschen Bundesländer beim Krippen-Personalschlüssel loszuwerden.

Anlässlich der heutigen Einladung der Senatorin Melanie Leonhard zu einem Kita-Besuch mit Vorstellung des Umsetzungstandes ihres Kitaprüfverfahrens erklärt Philipp Heißner, familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Unsere Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Betreuung. Das Kitaprüfverfahren von Rot-Grün ist jedoch bei näherer Betrachtung ein Papiertiger. Die Effektivität der Vor-Ort-Überprüfung leidet durch die vorherige Ankündigung und es ist falsch, dass die Prüfergebnisse den betroffenen Eltern nicht zugänglich gemacht werden. Gerade für Eltern, die vor der Entscheidung stehen, in welche Kita ihr Kind zukünftig gehen soll, ist es hochrelevant zu erfahren, wie die Prüfergebnisse ausgefallen sind. Nachdem Hamburg schon bei der Zahl der Betreuer seit vielen Jahren Schlusslicht der alten Bundesländer ist, zeigt sich hier wieder einmal, dass die Kita-Politik von Rot-Grün auf Masse statt Klasse setzt. Der Staat muss wissen, ob die vereinbarten Qualitätsstandards auch eingehalten werden. Daher werden wir uns als CDU-Fraktion auch weiterhin dafür einsetzen, Kitas auch anlasslos und unangekündigt einer Prüfung zu unterziehen.“