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Heißner: Fall Tayler ­– Behördliche Verantwortung für toten Säugling bleibt weiter unklar

04.01.2016

Die Antworten des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/2653) des Bürgerschaftsabgeordneten und familienpolitischen Fachsprechers der CDU-Fraktion Philipp Heißner werfen im Fall des zu Tode gekommenen Säuglings aus Altona neue Fragen und Ungereimtheiten in der jugendamtlichen Betreuung des Kindes auf.

Dazu erklärt Philipp Heißner, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Wie bereits in vorangegangenen Fällen von zu Tode gekommenen Kindern in Hamburg lässt die Informationspolitik des Senats zu wünschen übrig. Erst wurde der Fall acht Tage lang gänzlich geheim gehalten, und jetzt versucht der Senat auch in diesem Fall, sich hinter dem Sozialdatenschutz zu verstecken. Die CDU-Fraktion wird dies zum Anlass nehmen, um in der Sondersitzung des Familienausschusses am 6. Januar allen Ungereimtheiten und Widersprüchen auf den Grund zu gehen. Die schleppende Informationspolitik des Senats gilt es ebenso zu hinterfragen wie die auf den ersten Blick unverständlich erscheinende Rückführung Taylers zur leiblichen Mutter nach dem Schlüsselbeinbruch im Sommer. Unklar ist außerdem, wann und warum eine Mitarbeiterin des Jugendamts Altona als Vormund für Tayler bestellt worden war, obwohl die Mutter des Jungen sorgeberechtigt für ihn war. Völlig gedrückt hat sich der Senat um die Beantwortung der Frage, inwieweit das Kinder-Kompetenzzentrum bei dem kleinen Taylor in Zusammenhang mit seiner früheren Verletzung erneut zur Kontrolle vorgeführt wurde. Der Untersuchungsausschuss zum Fall Yagmur hatte genau für solche Fälle eine stärkere Rolle des Kinder-Kompetenzzentrums gefordert. Sollten sich folgenschwere Fehler und Versäumnisse wie bei Yagmur auch im Fall Tayler wiederholt haben, wird dies nicht ohne Konsequenzen bleiben können.“