Nachdem die schwarz-grüne Koalition bereits 2010 in § 21a KibeG den entsprechenden Auftrag gesetzlich festgeschrieben hat, hat die Sozialbehörde heute die Einführung eines Kita-TÜVs vorgestellt. Er hätte helfen können, skandalöse Zustände, wie sie jüngst beispielsweise aus einer Neugrabener Kita bekannt wurden, zu verhindern. Allerdings bleibt der geplante Kita-TÜV deutlich hinter den Erwartungen zurück. Er soll etwa nur angekündigte Kontrollen durchführen dürfen. Auch eine Veröffentlichung der Ergebnisse für die Hamburger Eltern ist nicht geplant. Zumindest eine um sensible Daten gekürzte Zusammenfassung der Prüfergebnisse könnte aber rechtlich problemlos veröffentlicht werden.
Dazu erklärt Philipp Heißner, familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Fast zehn Jahre nachdem CDU und Grüne den Kita-TÜV gesetzlich eingeführt haben, setzt die SPD-geführte Behörde diesen nun um. Mal wieder zeigt sich, dass dieser Senat erst zum Jagen getragen werden muss, wenn es um den Schutz unserer Kinder geht. Bis die Senatorin handelt, mussten erst wieder Skandale öffentlich werden. In den allermeisten Kitas leisten die Mitarbeiter großartige Arbeit. Mit ihrem Verzicht auf unangekündigte Kontrollen und eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse kommt die Senatorin nun aber ausgerechnet denen entgegen, die sich bewusst nicht an die Regeln halten. Jedes Restaurant muss mit unangekündigten Kontrollen leben, aber wenn es um die tägliche Betreuung unserer Kinder geht, wird darauf verzichtet. Das ist Unsinn. Außerdem stellt sich die Frage: Wie sollen Eltern eine informierte Entscheidung darüber treffen, wo sie ihr Kind betreuen lassen, wenn die Prüfergebnisse nicht veröffentlicht werden? Eltern müssen wissen, ob die Qualitätsstandards in ihrer Kita eingehalten werden. Der Kita-TÜV droht ausgerechnet dort, wo er gebraucht würde, zum zahnlosen Tiger zu werden.“